Kurabgabe
Was ist eine Kurabgabe?
Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch ist anerkannter Tourismusort und ist berechtig ganzjährig Kurabgabe zu erheben.
Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes.
Die Verwendung der Kurabgabe dient zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch ist anerkannter Tourismusort und ist berechtig ganzjährig Kurabgabe zu erheben.
Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes.
Die Verwendung der Kurabgabe dient zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Wo wird die Kurabgabe bezahlt?
Übernachtungsgäste erhalten ihre Meldescheine beim Vermieter.
Jeder Übernachtungsgast erhält zusätzlich zum Meldeschein eine Kurkarte.
Tagesgäste erhalten ihre Tageskurkarte am Kurtaxautomaten am Strandeingang, an den Parkautomaten oder bei der Tourist-Information Börgerende-Rethwisch.
Fragen Sie deshalb bei Ihrem Vermieter nach. Wichtig jedoch ist, dass die Kurabgabe direkt am Tag der Anreise gezahlt wird.
Übernachtungsgäste erhalten ihre Meldescheine beim Vermieter.
Jeder Übernachtungsgast erhält zusätzlich zum Meldeschein eine Kurkarte.
Tagesgäste erhalten ihre Tageskurkarte am Kurtaxautomaten am Strandeingang, an den Parkautomaten oder bei der Tourist-Information Börgerende-Rethwisch.
Fragen Sie deshalb bei Ihrem Vermieter nach. Wichtig jedoch ist, dass die Kurabgabe direkt am Tag der Anreise gezahlt wird.
Höhe der ganzjährigen Kurabgabe
Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag 2,00 EUR in der Hauptsaison und 1,00 EUR in der Nebensaison. Der An-und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.
Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag 2,00 EUR in der Hauptsaison und 1,00 EUR in der Nebensaison. Der An-und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.
Der Abgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurkarte nach Abs. 3 zahlen. Bereits gezahlte und nach Tagen abgerechnete Kurabgaben werden auf die Jahreskurabgabe angerechnet.
Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 45,00 EUR. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zu Grunde.
Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 45,00 EUR. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zu Grunde.
Hunde
Für mitgebrachte Hunde ist keine Aufenthaltsabgabe zu zahlen.
Von der Kurabgabe sind befreit
Wofür wird die Kurabgabe genutzt- Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Personen mit einem Behinderungsgrad von 100% sowie eine erforderliche Begleitpersonen
- Touristeninformation
- Informationsmaterial für den Urlaub (Ortsplan, etc.)
- Instandhaltung öffentlicher Spielplätze
- Pflege und Unterhaltung des Parks
- Pflege der Grünanlagen im Ort
- Badewasseruntersuchung (Mai – September)
- Bereitstellung öffentlicher Toiletten
- Müllentsorgung an öffentlichen Plätzen
" style="font-size:x-large">Kostenfreie Leistungen für Kurkarteninhaber
- Strandbenutzung
- Eintritt ins Heimatmuseum
- Nutzung öffentlicher Toiletten
- Veranstaltungen der Gemeinde (z.B. Aalfest, Museumsflohmarkt, Sandburgenwettbewerb usw.)