Kurabgabe

Was ist eine Kurabgabe?

Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch ist anerkannter Tourismusort und ist berechtig ganzjährig Kurabgabe zu erheben.
Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes.
Die Verwendung der Kurabgabe dient zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

Wo wird die Kurabgabe bezahlt?

Übernachtungsgäste erhalten ihre Meldescheine beim Vermieter.
Jeder Übernachtungsgast erhält zusätzlich zum Meldeschein eine Kurkarte.
Tagesgäste erhalten ihre Tageskurkarte am Kurtaxautomaten am Strandeingang, an den Parkautomaten oder bei der Tourist-Information Börgerende-Rethwisch.
Fragen Sie deshalb bei Ihrem Vermieter nach. Wichtig jedoch ist, dass die Kurabgabe direkt am Tag der Anreise gezahlt wird.

Höhe der ganzjährigen Kurabgabe

Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag 2,00 EUR in der Hauptsaison und 1,00 EUR in der Nebensaison. Der An-und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.
Der Abgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurkarte nach Abs. 3 zahlen. Bereits gezahlte und nach Tagen abgerechnete Kurabgaben werden auf die Jahreskurabgabe angerechnet.

Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 45,00 EUR. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zu Grunde.


Hunde

Für mitgebrachte Hunde ist keine Aufenthaltsabgabe zu zahlen.


Von der Kurabgabe sind befreit

  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
  • Personen mit einem Behinderungsgrad von 100% sowie eine erforderliche Begleitpersonen

Wofür wird die Kurabgabe genutzt

  • Unterhaltung der Touristeninformation
  • Informationsmaterial für den Urlaub (Ortsplan, etc.)
  • Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze
  • Veranstaltungen
  • Lesezimmers und der Bibliothek
  • Pflege und Unterhaltung des Parks
  • Pflege der Grünanlagen im Ort
  • regelmäßige Badewasseruntersuchung (Mai – September)
  • bewachter Badestrand durch das DRK (Strandaufgang 6)
  • Bewirtschaftung der öffentlicher Toiletten
  • Papierkorbentleereung und Müllentsorgung
  • Unterhaltung der Einrichtungen & Gebäude des Ostseebades (Museum, Minigolfanlage usw.)
  • Unterhaltung von öffentlichen Bänken, Treppen usw.
  • Pflege und Sauberkeit in den Orten
Kostenfreie Leistungen für Kurkarteninhaber

  • kostenfreie Strandbenutzung
  • kostenfreien Eintritt ins Heimatmuseum
  • kostenfreie Nutzung der öffentlichen Toiletten
  • Veranstaltungen der Gemeinde (z.B. Beachparty, Museumsflohmarkt, Sandburgenwettbewerb, Sommerfest usw.)
  • kostenfreie Serviceleistungen der Tourist-Information
  • kostenfreie Nutzung des bewachten Badestrandes
  • kostenfreie Nutzungs von Hundekotbeuteln
  • kostenfreie Nutzung des Lesezimmers und der Bibliothek
Auch in folgenden Ostseebädern der Mecklenburgischen Ostseeküste sowie den Tourismusorten gilt unsere Kurkarte als Tageskarte:
  • Ostseebad Boltenhagen
  • Osteebad Kühlungsborn
  • Insel Poel
  • Stadt Ostseebad Rerik
  • Stadt Kröpelin (Kröpelin, Wichmannsdorf, Diedrichshagen, Horst, Jennewitz, Boldenshagen, Hundehagen, Hanshagen, Detershagen, Brusow, Schmadebeck, Parchow Ausbau, Einhusen, Groß Siemen, Klein Siemen, Klein Nienhagen, Altenhagen)
  • Gemeinde Bastorf (Bastorf, Kägsdorf, Mechelsdorf, Hohen-Niendorf, Wendelstorf, Westhof, Zweedorf)
  • Gemeinde Steffenshagen 
  • Gemeinde Wittenbeck (Hinter Bollhagen, Klein Bollhagen, Wittenbeck)
  • Stadt Bad Doberan mit Heiligendamm
  • Gemeinde Ostseebad Nienhagen
  • Ostseebad Graal Müritz

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Börgerende-Rethwisch